Schwarz 11 | 9065 Ebenthal
Dieses weitläufige Baugrundstücksensemble in der idyllischen Katastralgemeinde Hinterradsberg bei Ebenthal in Kärnten bietet Bauträgern, Projektentwicklern und Investoren ein außergewöhnliches Potenzial. Die Gesamtfläche von fast zwei Hektar zeichnet sich durch eine hervorragende, flexible Nutzbarkeit aus. Ein substanzieller Teil der Grundstücke – darunter die Parzellen 706, 707, 700/4 sowie wesentliche Abschnitte der Parzelle 700/1 – ist bereits rechtskräftig als „Bauland - Dorfgebiet“ gewidmet und bietet ideale Voraussetzungen für dörfliche Wohn- oder Mischprojekte. Zusätzlich wertvoll ist eine rund 6.192 m² große Teilfläche, die als strategisches Aufschließungsgebiet für künftiges Bauland ausgewiesen ist und somit signifikante Erweiterungsoptionen sichert. Umgeben von schützenswerten Agrar- und Grünlandflächen garantiert die Liegenschaft eine unverbaubare, sonnige Ruhelage mit hoher Lebensqualität. Eine bestehende Baufläche von 547 m² bietet zudem eine solide Basis für Neuentwicklungen oder Revitalisierungen. Nutzen Sie diese seltene Gelegenheit, ein großflächiges und vielseitig gestaltbares Areal in einer nachgefragten Kärntner Zuzugsregion zu realisieren.
FLÄCHENAUFTEILUNG DER PARZELLEN:
Einlagezahl (EZ) 29 – Gesamtfläche: 18.354 m²
- Gst.-Nr. 700/1: 8.563 m²
- Gst.-Nr. 700/4: 2.721 m² (inkl. Gebäudealtbestand)
- Gst.-Nr. 701/1: 6.185 m²
- Gst.-Nr. 707: 885 m²
Einlagezahl (EZ) 64 – Gesamtfläche: 1.477 m²
- Gst.-Nr. 706: 1.477 m²
Gesamtgröße des Liegenschafts-Ensembles: 19.831 m²
BAU- UND PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION:
Für das Grundstücksareal in der Katastralgemeinde 72121 Hinterradsberg liegt kein starrer, rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor. Zukünftige Bauvorhaben orientieren sich gemäß der Kärntner Bauordnung an der vorhandenen Nachbarbebauung der Umgebung.
Die rechtsgültige Flächenwidmung teilt sich laut aktueller behördlicher Flächenwidmungsbestätigung wie folgt auf:
1. BAULAND - DORFGEBIET: ca. 7.275 m²
Umfasst die Parzellen 706, 707, 700/4 sowie die nördliche Teilfläche der Parzelle 700/1. Ideal geeignet für dörfliche, wohnwirtschaftliche oder landwirtschaftliche Nutzungen.
2. GRÜNLAND (Land- und Forstwirtschaft / Ödland): ca. 6.360 m²
Umfasst die Parzelle 701/1 sowie die südliche Teilfläche der Parzelle 700/1.
WICHTIGER ZUSATZHINWEIS ZUR PARZELLE 700/1 (Aufschließungsgebiet):
Eine festgelegte Teilfläche im Ausmaß von exakt 6.191,69 m² ist als Aufschließungsgebiet (zukünftiges Bauland) ausgewiesen.
BESONDERE AUFLAGEN / BEDINGUNGEN:
Für das ausgewiesene Aufschließungsgebiet besteht eine spezifische Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde vom 18.09.1997 (Zahl: 031-7/2/1997-Wi). Diese schreibt vor einer finalen Bebauung dieser Teilfläche die Erfüllung der behördlichen Aufschließungsbedingungen (z.B. finale Erschließung/Infrastruktur) vor. Weitere Auflagen oder Einschränkungen sind aktuell nicht bekannt.
Hinweis zur Provision
Hinweis zur Provision: Für den Nachweis und/oder die Vermittlung dieses Objekts berechnen wir dem Käufer eine Provision in Höhe von 3,57 % inkl. 19 % MwSt., fällig und verdient mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrags, berechnet auf den beurkundeten Kaufpreis.